In der Privatpraxis für Psychotherapie ergeben sich mehrere Möglichkeiten für eine Therapie:
Grundsätzlich werden die ersten Sitzungen zum Kennenlernen im Rahmen der sogenannten probatorischen Sitzungen von ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernommen. Es gibt jedoch individuelle Unterschiede, welche Leistungen und falls ja, wie viele übernommen werden.
Bitte erfragen Sie vorab, unter welchen Bedingungen ihre private Krankenversicherung oder ihre Beihilfe Stelle die Kosten einer Therapie übernimmt.
Als Selbstzahler übernehmen Sie selbst die Kosten der Therapie. Die genauen Kosten und Rahmen der Therapie werden individuell abgesprochen im Kennenlerngespräch, richten sich jedoch immer an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Dafür müssen Sie nur Kontakt zu mir aufnehmen.
Das Kennenlerngespräch ist, sofern es zu keiner weiteren Zusammenarbeit kommt, für Sie immer kostenfrei.
Die Kosten werden nur im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V übernommen. Das tritt ein bei einem sogenannten "Systemversagen", d.h. dass Sie bei einer erfolglosen Suche nach einem Therapieplatz bei niedergelassenen Praxen einen Antrag auf Kostenerstattung stellen können. Der genaue Ablauf ist weiter unten skizziert.
Mehr Informationen zur Kostenerstattung finden Sie hier.
Als Angehörige der Bundeswehr können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Dafür bringen Sie bitte den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" (San/Bw/0218), den Ihnen ihr Truppenarzt ausstellt, mit.
Als Angehörige der Polizei können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Die Kosten werden grundsätzlich übernommen.
Broschüre - Wege zur Psychotherapie - Psychotherapeuten Kammer NRW
Oft kann die Suche nach einer Therapie mit all den Informationen und Formularen erstmal überwältigend wirken. Gerne bespreche ich ihre Fragen und ihr Anliegen mit Ihnen persönlich.
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