Gutachten

Auftraggeber

Gutachten unterscheiden sich zunächst durch den Auftraggeber:

Privatgutachten

Privatgutachten können von jedermann in Auftrag gegeben werden, meist von dem Probanden selbst oder von dem Rechtsanwalt. Es wird auch "Parteigutachten" genannt.

Meist werden diese Gutachten auch vor Gericht oder für Behörden verwendet.

Gerichtsgutachten

Hierbei fungiert der psychologische Gutachter als sogenannter Sachverständiger für das Gericht, d.h. er stellt dem Gericht seine psychologische Fachkunde zur Verfügung und beantwortet Fragestellungen mit entsprechender Objektivität, Unparteilichkeit und fachlicher Weisungsfreiheit.

Unfallkasse/ Berufsgenossenschaft

Hierbei erfolgt der Auftrag über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), entweder durch die Berufsgenossenschaften oder die Unfallversicherungsträger. Dies kann z.B. in Folge einer Berufserkrankung oder eines beruflichen Unfall erfolgen.

Formen

Es gibt verschiedene Gutachten, die sich  nach den Gütekritieren, Fragestellung, Inhalt und Umfang richten:

Eignungsgutachten

Hierbei handelt es sich um Gutachten, die eher im Zivilrecht verwendet werden, u.a.

  • Erfassung der persönlichen und fachlichen Eignung von Personen für einen bestimmten Zweck, z.B. berufliche Eignung anhand von der Leistungsfähigkeit, emotionale oder soziale Kompetenz, usw.

Forensische Gutachten

Hierbei handelt es sich um Gutachten, die im Strafrecht verwendet werden, u.a.

  • Vorraussetzungen für aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit (§§20, 21 StGB)
  • Rückfallprognose bei psychisch kranken Rechtsbrechern, die in eine Maßregel der Besserung und Sicherung eingewiesen oder aus ihr entlassen werden sollen (§§63, 64, 67 d StGB)
  • Rückfallprognose bei Strafgefangenen, wenn die vorzeitige Entlassung aus längeren, insbesondere lebenslangen Haftstrafen erwogen wird (§§57, 57a StGB)

Stellungnahme

Gutachterliche Stellungnahme

Hierbei handelt es sich um eine psychologisch begründete Antwort auf eine eingeschränkte Einzelfrage.

In diesem Fall kann auch ein Zweitgutachten erfolgen, d.h. eine Stellungnahme bezogen auf ein bereits erfolgtes  Gutachten,  um eine zweite fachkundige Meinung einzuholen.

Psychologische Stellungnahme

Hierbei handelt es sich um eine Stellungnahme zu einem Gutachten oder einer Fragestellung ohne eigene Befunderhebung.

Befund

Psychologische (Kurz-)Befunde finden sich in der Therapie, z.B. im Antragsverfahren auf eine Therapie bei den Krankenkassen oder auch als Auskunft gegenüber Behörden, z.B. beim Schwerbehinderten Antrag. Hierfür ist die Voraussetzung, dass Sie sich in Therapie bei mir befinden.

Ablauf

Eine Begutachtung besteht aus Kontaktaufnahme, Termin zur Begutachtung und Zustellung des Gutachtens.

Private Auftraggeber

Bei einer Begutachtung, wo der Proband selbst der Auftraggeber ist, erfolgt zunächst ein Erstgespräch zur Abklärung des Auftrags und der entsprechenden Fragestellungen. Es folgen meist ein einzelner Termin, wo Befunderhebung, Anamneseerhebung und psychologische Diagnostik erfolgen. In der Regel sind dafür 2-4 Stunden veranschlagt. Im Anschluss wird Ihnen nach Erstellung das Gutachtens zugestellt.

Externe Auftraggeber

Bei einer Begutachtung, wo Auftraggeber nicht der Proband selbst ist, erfolgt der Kontakt zunächst über Gericht, Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft. Es folgen ein bis zwei Termine, wo Befunderhebung, Anamneseerhebung und psychologische Diagnostik erfolgen. In der Regel sind dafür 2-4 Stunden veranschlagt. Anders als bei privaten Auftraggebern wird das Gutachten direkt dem externen Auftraggeber zugestellt. Dieser stellt meist dem Probanden eine Kopie zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen?

Die Materie der Begutachtung kann oft überwältigend wirken. Gerne bespreche ich ihre  Fragen und ihr Anliegen mit Ihnen persönlich.

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