Beihilfe

Psychotherapie in der Beihilfe

Erstkontakt und Erstgespräch

Ähnlich wie bei allen anderen medizinischen Leistungen auch wird auch Psychotherapie in der Regel übernommen. Grundsätzlich übernehmen alle Beihilfestellen die sogenannte Probatorik, d.h. die ersten 5 Probesitzungen. Dies dient zum Kennenlernen, Anamneseerhebung, Indikation und Diagnose Prüfung. 

 

Bzgl. der Kosten gibt es viele individuelle Unterschiede, abhängig von ihrem Vertrag: abhängig von der Höhe der Deckung ihrer Beihilfe, z.B. 30% oder 70%, übernehmen die Private Krankenversicherung den anderen Anteil. Grundsätzlich erfolgt die Therapie dennoch direkt über die Beihilfe, d.h. es gelten die Bedingungen der Beihilfe für Psychotherapie.

Ablauf und Prozedure

Nach den ersten 5 Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Abhängig von ihrer Beihilfestelle kann ein Antrag gefordert werden oder nicht. Ein Antrag bedeutet zunächst, dass Sie ein Formular der PVK zum "Antrag auf Psychotherapie" gemeinsam mit mir ausfüllen und abschicken.  Grundsätzlich wurden mit den Beihilfestellen in NRW ausgehandelt, dass eine Kurzzeittherapie bis 24 Stunden grundsätzlich Antragsfrei ist.

 

Wie viele Stunden beantragt werden, besprechen wir zusammen. Grundsätzlich wird in der gesetztlichen Krankenkasse von Kurzzeittherapie gesprochen, wenn es nicht über 24 Stunden hinaus geht. Von der 25. bis zur 60. Stunde oder länger sprechen wir von einer Langzeittherapie. Manche Beihilfestellen definieren eine Kurzzeittherapie bis 10 Stunden, manche bis 25 Stunden. Bitte fragen vorab bei ihrer Beihilfestelle nach.

 

Dann hat die Beihilfe 3 Wochen Zeit, diesen zu beantworten. Für den Fall, dass die Krankenkasse den medizinischen Dienst einschaltet (das sogenannte Gutachterverfahren), in dem ein unabhängiger Gutachter den Fall prüft, erhöht sich die Wartezeit auf 5 Wochen. Dies ist zum Beispiel immer bei einer Langzeittherapie so. Der Gutachter prüft einen schriftlichen Antrag meinerseits (Symptome, Biografie, Diagnose, Behandlungsplan) sowie den Konsiliarbericht ihres Hausarztes oder ggf. Psychiater, um körperliche Gründe, die gegen eine Psychotherapie sprechen, auszuschließen.

 

Wichtig: unabhängig ob das Gutachterverfahren eingeleitet wird, brauche ich von Ihnen spätestens bis zum Ende der Probatorik einen Konsiliarbericht.

Haben Sie noch Fragen?

Oft kann die Suche nach einer Therapie mit all den Informationen und Formularen erstmal überwältigend wirken. Gerne bespreche ich ihre  Fragen und ihr Anliegen mit Ihnen persönlich.

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